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Hilfe im Versicherungsfall bei Reise PDF Drucken E-Mail
Wie können wir im Versicherungsfall helfen?
Hilfe im Versicherungsfall
Reisen
Stornoschutz:

Tritt eine Reiseverhinderung ein, so stornieren Sie bitte unverzüglich die Reisebuchung (den Reisevertrag) bei der Buchungsstelle (Reisebüro/Vermieter) und verständigen Sie unverzüglich das Service Center der EUROPÄISCHEN unter Angabe des Stornogrundes, unter Beilage der Buchungsbestätigung (Reisevertrag) und des Versicherungsnachweises. Bei einer Reiseverhinderung aus medizinischen Gründen legen Sie bitte Ihrer schriftlichen Schadenmeldung ein detailliertes ärztliches Attest/Unfallbericht und die Krankmeldung bei der Sozialversicherung bei.

Reiseabbruch:

Die EUROPÄISCHE steht Ihnen 24 Stunden täglich mit ihrem Notruf zur Verfügung.

Fahrt-/Flugversäumnis oder verspätete Heimreise:


Die EUROPÄISCHE steht Ihnen 24 Stunden täglich mit ihrem Notruf zur Verfügung.

Medizinischer Notfall:

Bei einem medizinischen Notfall bzw. einer stationären Behandlung rufen Sie bitte unverzüglich den Notruf der EUROPÄISCHEN an. Wir beraten Sie gerne und organisieren im Notfall Ihren Heimtransport. Sollte Ihr Krankenhausaufenthalt eventuell durch eine private Krankenversicherung oder eine Kreditkartenversicherung gedeckt sein, dann haben Sie die Möglichkeit, anstatt der Bezahlung der Krankenhauskosten durch die EUROPÄISCHE das Krankenhaustaggeld zu wählen. Das Wahlrecht ist vor Antritt der stationären Behandlung auzuüben.

Medizinische Leistungen:

Wir ersetzen Ihnen die Kosten abzüglich des Sozialversicherungsanteiles. Senden Sie daher bitte Arzt- und Krankenhausrechnungen ehest möglich nach Ihrer Rückkehr an Ihre Sozialversicherungsanstalt. Nach der dortigen Bearbeitung leiten Sie die Unterlagen bitten an die EUROPÄISCHE Reiseversicherung AG, Service Center, A-1090 Wien, Augasse 5-7, weiter.

Reisegepäckschaden:

Lassen Sie sich jeden Schadenfall, bei sonstiger Leistungsfreiheit der EUROPÄISCHEN, unverzüglich an Ort und Stelle bestätigen (Polizeiprotokoll oder Bestätigung des Transportunternehmens – z.B. der Fluglinie, Bahn, Schiff etc.). Bei Verlust Ihrer Reisezahlungsmittel rufen Sie den Notruf der EUROPÄISCHEN zwecks Hilfestellung (Vorschuss) an.

Reisehaftpflicht:

Geben Sie gegenüber dem Geschädigten keinerlei Schuldanerkenntnis ab und verständigen Sie ehest möglich das Service Center der EUROPÄISCHEN.

Reiseassistance:

Die EUROPÄISCHE steht Ihnen 24 Stunden täglich mit ihrem Notruf zur Verfügung.

TIPP: Hinterlassen Sie Ihren nächsten Angehörigen Ihre Urlaubsanschrift, damit Sie im Notfall erreichbar sind.


Notruf 24 Stunden täglich
Tel.: +43/1/50 444 00

EUROPÄISCHE Reiseversicherung AG, Service Center
A-1090 Wien, Augasse 5-7

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Generaliversicherung AG
A-1100 Wien, Reumannplatz 7/2

 

 
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