Wahrung der Rechte bei selbständiger Tätigkeit
Ihre nebenberufliche selbständige Tätigkeit ist im Rechtsschutz für Privat- und Berufsbereich bereits inkludiert.
Wenn Sie hingegen hauptberuflich selbständig tätig sind und Mitarbeiter beschäftigen, können Sie den rechtlichen Schutz für diese Tätigkeit extra einschließen. |