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RS für selbständige PDF Drucken E-Mail

Wahrung der Rechte bei selbständiger Tätigkeit

Ihre nebenberufliche selbständige Tätigkeit ist im Rechtsschutz für Privat- und Berufsbereich bereits inkludiert.

Wenn Sie hingegen hauptberuflich selbständig tätig sind und Mitarbeiter beschäftigen, können Sie den rechtlichen Schutz für diese Tätigkeit extra einschließen.
 
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