Ob Sie gerade einkaufen, arbeiten oder auf Urlaub sind – Ihr gutes Recht ist Ihnen sicher.
Ihr Recht als Privatperson und im Beruf
- Geltendmachen von Schadenersatzansprüchen
- Verteidigung in Strafverfahren
- Wahrung der Rechte als Konsument
- Wahrung der Rechte als Eigentümer (Privatbesitz)
- Wahrung der Rechte als Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht
- Wahrung der Rechte als Sozialversicherter
- Wahrung der Rechte bei Erb- und Familienstreitigkeiten (ausgenommen Scheidung)
- Rechtsberatung
Beispiele:
- Geltendmachen von Schadenersatzansprüchen
Ihrem Skifahrvergnügen wird ein schnelles Ende gesetzt, weil Sie von einem Pistenrowdy umgestoßen und verletzt werden.
Der Rechtsschutz hilft Ihnen Schmerzengeld und Verdienstentgang einzuklagen.
- Verteidigung in Strafverfahren
Bello war immer ein besonders gutmütiger Hund – wie kommt es dann, dass er den Fahrradboten gebissen hat?
Im gerichtlichen Strafverfahren, das gegen Sie eingeleitet wird, steht Ihnen der Rechtsschutz zur Seite.
- Wahrung der Rechte als Konsument
Ihre neue Waschmaschine wird nach 2 Monaten kaputt. Weil die Firma eine kostenlose Reparatur bzw. den Austausch des Gerätes mit fadenscheinigen Argumenten verweigert, übergeben Sie die Sache dem Rechtsschutz.
- Wahrung der Rechte als Eigentümer (Privatbesitz)
Mieter oder Vermieter von Grundstücken, Wohnungen oder Einfamilienhäusern Gerade haben Sie Ihre Altbauwohnung mit viel Liebe renoviert, als ein Brief von Ihrem Vermieter ins Haus flattert. Der Hausherr kündigt Ihren Mietvertrag ohne Fristsetzung wegen angeblichen Eigenbedarfs. Das wollen Sie nicht so einfach hinnehmen und verständigen den Rechtsschutz.
- Wahrung der Rechte als Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht
Bei Schwierigkeiten im Berufsleben kann es um viel Geld, ja manchmal sogar um die Existenz gehen. Ihr Arbeitgeber kündigt aus heiterem Himmel das Dienstverhältnis und verweigert die Zahlung der Abfertigung. Mit dem Rechtsschutz kommen Sie trotzdem zu Ihrem Geld.
- Wahrung der Rechte als Sozialversicherter
Nach einem Arbeitsunfall können Sie Ihre rechte Hand nur noch eingeschränkt verwenden und Ihren erlernten Beruf nicht mehr ausüben. Die Auffassungsunterschiede zwischen Ihnen und Ihrer Sozialversicherung über den Grad der Berufsunfähigkeit machen eine gerichtliche Klärung notwendig. Der Rechtsschutz sorgt dafür.
- Wahrung der Rechte bei Erb- und Familienstreitigkeiten (ausgenommen Scheidung)
Ihr Lebensgefährte wurde grundlos enterbt. Das Haus am See und alles andere soll nun jemand anderer bekommen. Zumindest auf Ihren Pflichtteil wollen Sie nicht verzichten. Der Rechtsschutz unterstützt Sie dabei.
- Rechtsberatung 1 x im Monat bei einem Anwalt in Ihrer Nähe
(keine Wartezeit nach Abschluß)
- RechtsService – 0800/20 444 00
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