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Fahrzeug und Verkehr PDF Drucken E-Mail

Mit dem Generali Rechtsschutz im Gepäck sind Sie unterwegs optimal abgesichert.

Ihr Recht als Fahrzeugbesitzer und Verkehrsteilnehmer

  • Geltendmachen von Schadenersatzansprüchen
  • Verteidigung in Strafverfahren
  • Vertretung in einem Verfahren wegen Einziehung des Führerscheins
  • Wahrung Ihrer Rechte bei Verträgen
  • Schutz für das Lenken fremder Kraftfahrzeuge und als Verkehrsteilnehmer
  • Geltendmachen von Schadenersatzansprüchen
    In einer dunklen Nebenstraße prallen Sie mit Ihrem Fahrzeug gegen die schlecht sichtbaren Absperrplanken einer Baustelle und Ihr Wagen wird erheblich beschädigt. Als Sie sich am nächsten Tag an den Verantwortlichen wenden, verweigert dieser die Bezahlung des Schadens. Der Rechtsschutz nimmt für Sie die Sache in die Hand und sorgt dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen.
  • Verteidigung in Strafverfahren
    Sie haben einen Verkehrsunfall verschuldet und dabei einen Fußgänger verletzt. Gegen Sie wird ein Strafverfahren eingeleitet und wenn Sie keinen Anwalt an Ihrer Seite haben, kann die Angelegenheit schlecht für Sie ausgehen. Der Rechtsschutz beauftragt einen Anwalt mit Ihrer Verteidigung.
  • Vertretung in einem Verfahren wegen Einziehung des Führerscheins
    Sie werden wegen überhöhter Geschwindigkeit zu einer Verwaltungsstrafe verurteilt und Ihr Führerschein wird für 3 Monate eingezogen. Sie sind sich keiner Schuld bewusst und möchten für das Führerschein- Einziehungsverfahren die Unterstützung eines Anwalts. Die Versicherung sorgt dafür.
  • Wahrung Ihrer Rechte bei Verträgen rund um das versicherte Fahrzeug
    (Autokauf, Reparatur usw.)
    Freitag Mittag holen Sie Ihr Auto aus der Werkstatt ab und machen gleich anschließend einen Ausflug. Leider kommen Sie nicht weit. Denn schon bald läuft der Motor heiß und die Kopfdichtungen gehen kaputt. Zurück in der Werkstatt stellt sich heraus, dass der Lüftermotor nicht angeschlossen war. Die Firma weigert sich den Schaden zu beheben. Mit dem Rechtsschutz wird ein Rechtsanwalt eingeschaltet, der sofort die kostenlose Reparatur erwirkt.
  • Schutz für das Lenken fremder Kraftfahrzeuge und als Verkehrsteilnehmer
    Auch wenn Sie sich zum Beispiel ein Auto ausborgen oder einen Dienstwagen fahren, möchten Sie im Fall der Fälle auf Ihr Recht nicht verzichten. Das Gleiche gilt, wenn Sie als Fußgänger, mit dem Rad oder als Fahrgast bzw. Passagier in anderen Verkehrsmitteln unterwegs sind.
 
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