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Die Hinterlegung
ist in jeder Zulassungsstelle innerhalb des Verwaltungsbezirkes möglich, genau dort muss das Kennzeichen auch wieder abgeholt werden (vor Ablauf der einjährigen Hinterlegungsfrist und nach Vorlage der Versicherungsbestätigung).
Die dazu notwendigen Formulare werden in der Zulassungsstelle erstellt.
Bei Bedarf ist eine Verlängerung auf ein weiteres Jahr möglich.
Die Mindestdauer der Hinterlegung sollte 45 Tage (es werden nicht der Tag der Hinterlegung und der Tag der Ausfolgung mitgerechnet) betragen,
um die Befreiung der Motorbezogenen Steuer zu erzielen.
Die Versicherungsprämie (der Vertrag) wird erst ab 3 Monaten Hinterlegung Ruhend gestellt!
Es können alle Kfz-Kennzeichen (wie z.B. für: Auto, Motorrad) Hinterlegt werden.
Erforderliche Unterlagen:
amtlicher Lichtbildausweis, Vollmacht (wenn jemand anderer die Hinter-legung durchführt), Zulassungsbescheinigung und Kennzeichen.
Fazit:
Eine Kennzeichenhinterlegung lohnt erst ab 3 Monaten.
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