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Hunde Haftpflicht PDF Drucken E-Mail
Für Hunde, die nach dem 1.1.2006 zur Welt gekommen und in Wien gemeldet sind,
ist ab sofort der Abschluss einer Haftpflichtversicherung verpflichtend!


 
Wien ist nach Oberösterreich bereits das zweite Bundesland,
in dem das Tierhaltegesetz eine Hundehaftpflichtversicherung vorschreibt.
Die Mindestversicherungssumme beträgt in Wien EUR 725.000,-.
Die Hundehaftpflichtversicherung des Tierhalters übernimmt die durch den Hund verursachten Personen- oder Sachschäden und damit verbundene gerichtliche und außergerichtliche Kosten.
Die Generali bietet Ihnen eine eigenständige Hundehaftpflichtversicherungen an, oft ist das Risiko der Hundehaftpflicht aber auch in einer Bündelversicherung wie der Eigenheimversicherung mit abgedeckt. In der Haushaltsversicherung, die Schäden durch Katzen und Kleintiere inkludiert, können Hunde meist über eine Zusatzdeckung aufgenommen werden.
Auch für Hunde, die vor dem Stichtag 1.1.2006 zur Welt kamen und für die der Abschluss nicht verpflichtend ist, ist eine Haftpflichtversicherung sinnvoll:
Selbst das harmloseste Schoßhündchen kann enorme Schäden verursachen, wenn es seinem Besitzer entwischt und ein ihm ausweichendes Auto einen Unfall erleidet.
Die fehlende Hundehaftpflichtversicherung für den ab 1. Jänner 2006 zur Welt gekommenen Hund ist eine Verwaltungsübertretung, bei der Sie als Hundbesitzer eine Geldstrafe von bis zu EUR 3.500,- riskieren. Für Ihr persönliches Anbot stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Weitere Infomationen unter wien.gv.at

 

 

Hundehaftpflicht

 

 

   
 
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