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Business Versicherungen und Vorsorge

Als cleverer Unternehmer kümmern Sie sich nicht nur um den Unternehmenserfolg, sondern auch um Ihre Mitarbeiter.
Und das nicht nur jetzt, sondern auch in der Zukunft. Das Thema Alterspension/betriebliche Vorsorge wird dabei immer wichtiger,
da die staatlichen Pensionen sinken. Alternativen sind darum gefragter denn je.

Die betriebliche Altersvorsorge bietet Ihnen viele Möglichkeiten, um für Ihre Mitarbeiter interessante Sozialleistungen anzubieten - und damit als Arbeitgeber noch attraktiver zu werden. Zusätzlich können Sie für Ihr Unternehmen steuer- und bilanztechnische Vorteile nutzen.

Somit sind betrieblich finanzierte Pensionen für jedes Unternehmen doppelt interessant.
Denn sie stellen echte Win-Win-Situation dar. Für Ihr Unternehmen ind Ihre Mitarbeiter.

Ich zeige Ihnen bei einem persönlichen Termin Ihre Individuellen Möglichkeiten gerne auf. 
Kontakt - Übersicht Palette der betrieblichen Altersvorsorge



Betriebliche Pensionzusage PDF Drucken E-Mail

Direkte Leistungszusage nach BPG

Die Firmenpension fungiert als personalpolitisches Instrument zur Versorgung von für das Unternehmen notwendiger und wichtiger Mitarbeiter (z.B. Geschäftsführer, Abteilungsleiter, Prokuristen,
leitenden angestellten, etc.)
Diese Art der Vorsorge gewinnt auch in Österreich immer mehr an Bedeutung. Immer häufiger wird qualifizierten Arbeitskräften schon bei der Aufnahme neben einem attraktiven Gehalt eine Firmenpension gewährt.
Als Gründe für die Gewährung einer Firmenpensionszusage kommen in Betracht:

  • Die Anerkennung für besondere Leistungen für den Betrieb
  • Die Bindung wichtiger Mitarbeiter an den Betrieb
  • Eine zusätzliche Motivation für leistungsfähige Mitarbeiter
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Zukunftsvorsorge §3/15 PDF Drucken E-Mail

Das Einkommensteuergesetzes § 3 Zi. 15a bietet Ihnen die Grundlage für die ertragreichste und gleichzeitig risikolose Sparform Österreichs

auf der Basis des Versicherungssparens.
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Freibetrag für Investierte Gewinne PDF Drucken E-Mail

Freibetrag für investierte Gewinne (FBiG) gem. § 10 EStG

Ein besonderes Steuerzuckerl gilt noch 2009 für Klein- u. Mittelbetriebe.
Einnahmen- / Ausgabenrechner, die Ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln,
können den
Freibetrag für investierte Gewinne (FBiG) gem. § 10 EStG nutzen.
Konkret können bis zu 10% des
Gewinnes des laufenden Kalenderjahres –
maximal EUR 100.000,– pro Jahr – steuerfrei gestellt werden.

Voraussetzung ist eine Investition in bestimmte Wertpapiere mit einer Behaltefrist von mindestens 4 Jahren.
Diese Wertpapierveranlagung vermindert den Gewinn
und wirkt sich steuerschonend auf die zu entrichtende
Einkommensteuer aus.
(Infoblatt "KMU-Förderung" als pdf)


Gerne Informieren wir Sie genauer über diese und weitere Betrieblichen Vorsorgemaßnahmen.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf (Link)

 
Abfertigung "NEU" (MVK) PDF Drucken E-Mail

Bonus-MVK - MitarbeiterVorsorgeKasse
Das Gesetz zur Abfertigung NEU wurde am Mittwoch, den 12. Juni 2002 im Nationalrat beschlossen.
Die neue Regelung gilt für alle Mitarbeiter, die ab 1. Jänner 2003 ein neues Arbeitsverhältnis beginnen.

In der BONUS Pensionskassen AG bündeln zwei verlässliche Partner ihre Stärken: 
Generali und Zuerich - zwei Big Player im internationalen Finanzdienstleistungssektor.

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Team-Invest PDF Drucken E-Mail

TEAMInvest sorgt durch optimale Veranlagung dafür, dass sowohl Arbeitgeber und Arbeitnehmer von der Abfertigung neu profitieren.

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Schutz für Ihren Betrieb PDF Drucken E-Mail
Ob Textilerzeugung, Autohandel oder Hotellerie:
Spezielle Bedürfnisse verlangen nach speziellen Lösungen.
Deshalb können Sie mit einer Business-Versicherung die Schutzleistungen ganz nach Ihren Vorstellungen kombinieren.
lesen Sie mehr
 
Betriebliche Unfallvorsorge PDF Drucken E-Mail

Betriebliche Unfallvorsorge

Eine Besonderheit in der Kollektivunfallversicherung im Bezug auf die steuerliche Handhabung stellt die betriebliche Unfallvorsorge dar.

Arbeitgeber bieten ihren Dienstnehmern, im Sinne des 3-Säulen-Prinzipes ( im Rahmen der 2. Säule),
die Möglichkeit einer privaten Unfallvorsorge als Sozialleistung an.

Gemäß § 3, Ziffer 15, Einkommensteuergesetz (ESTG) können die Prämien vom Arbeitgeber
im Sinne einer Zukunftssicherung als Betriebsausgaben (max. ¤ 300,-- pro Jahr und Mitarbeiter)
geltend gemacht werden.

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Kollektivunfallvorsorge PDF Drucken E-Mail

Kollektivunfallversicherung

Im Rahmen einer Kollektivunfallversicherung werden mehrere Personen einer Interessensgruppe mit gleichem Versicherungsschutz in einer Polizze versichert.

Als Versicherte gelten die im Kollektiv definierten Personen (eines Vereins, einer Firma, etc., ...).

Der Versicherungsnehmer ist jedenfalls der Verein bzw. Firma, wobei dem Versicherer immer eine handlungsbevollmächtigte Person namhaft gemacht werden muss.

Eine Kollektivunfallversicherung kann abgeschlossen werden:

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