Bei längerer unfreiwilliger Pause: Betriebsunterbrechungs-Versicherung Als Selbstständiger oder Freischaffender genießt man besondere Freiheiten – die sich im Ausnahmezustand zu Abhängigkeiten entwickeln.
Denn durch Krankheit, Unfall oder Sachschaden kann es für Ihren Betrieb schon sehr schnell heißen: „Vorübergehend geschlossen“. Fazit: Gewinne bleiben aus, die Fixkosten laufen weiter. Die Betriebsunterbrechungs-Versicherung hilft rasch und zuverlässig. Damit Sie auch bei längeren Auszeiten weiterhin erfolgreich bleiben. Abgesichert, auch bei Verdienstpause.
Finanziell sorgenfrei in die unfreiwillige Auszeit: Wenn Sie Ihren Betrieb gänzlich oder teilweise unterbrechen müssen, ersetzen wir den Deckungsbeitrag Ihres nicht erwirtschafteten Verdienstes. Rechnungsgrundlage dabei sind fortlaufende Kosten wie Gehalt, Miete, Steuer und Abgaben, Schuldzinsen, Abschreibungen und Ihr entgangener Betriebsgewinn. Ihr Betrieb ist umfassend versichert, wenn …
- Sie als betriebsleitende Person durch Krankheit oder Unfall völlig arbeitsunfähig sind.
- Sie sich wegen Seuche oder Epidemie in Quarantäne befinden.
- Sie durch den Tod eines nahen Angehörigen eine Auszeit benötigen.
- sich Ihr Flug verspätet oder ganz ausfällt.
- während Ihrer Reise Krieg ausbricht.
- ein Sachschaden entsteht; z. B. durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Einbruch, Vandalismus, Sturm, Hagel, Schneedruck, Felssturz oder Erdrutsch.
- Bei Unternehmerinnen gibt es zusätzlich auch eine Leistung bei stationärem Krankenhausaufenthalt wegen Schwangerschaft und Entbindung.
Individuell abgesichert. Ihre Versicherungssumme ist leicht berechnet: Sie setzt sich aus den fortlaufenden Fixkosten und jenem Gewinn zusammen, der Ihnen beim Entfallen des Verdienstes in einem Jahr entgeht – für den Zeitraum eines Jahres. Umsatz- oder produktionsabhängige Kosten werden dabei nicht berücksichtigt. Sie bekommen täglich den 360sten Teil der Versicherungssumme ausbezahlt, wobei die Leistung den tatsächlichen Schaden nicht übersteigt. Die Haftungszeit beträgt max. 12 Monate, d. h. dass bei Betriebsunterbrechung bis zu einem Jahr eine Leistung erbracht wird. Bestimmen Sie Ihre Karenzfrist selbst. Individuell vereinbart können Sie zwischen einer Karenzfrist von 10, 20 oder 30 Tagen wählen. Bei Bedarf kann diese auch gekürzt werden. Das Beispiel im Anschluss zeigt eine Variante verminderter Karenzfrist. Wählbar: Halbe Leistung bei halber Karenz.
Bei einer Basiskarenz von 10 Tagen und einer Versicherungssumme von EUR 36.000,– erhalten Sie ab dem 11. Tag einen Betrag von EUR 100,– pro Tag ausbezahlt. Verkürzt sich Ihre Karenz um die Hälfte, erhalten Sie für den 6. bis 10. Tag EUR 50,– pro Tag und ab dem 11. Tag die ursprünglich veranschlagten EUR 100,– täglich ausbezahlt. Bei stationärem Krankenhausaufenthalt (mindestens 48 Stunden) verkürzt sich die Karenz automatisch um 10 Tage. Kündigungsverzicht bei Generali: Die Generali Versicherung verzichtet – innerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit – auf Kündigung nach erledigtem Schadensfall. Weitere Optionen, die sich auszahlen: Mit der Betriebsunterbrechungs-Versicherung profitieren Sie von zusätzlichen sinnvollen Optionen: - Sie können den Zeitraum der Haftung verkürzen bzw. verlängern.
- Für Kosten, die im Zuge einer Betriebsauflösung aufgrund bleibender Arbeitsunfähigkeit bzw. durch Ableben anfallen, wird gehaftet.
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