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Kollektivunfallversicherung

Im Rahmen einer Kollektivunfallversicherung werden mehrere Personen einer Interessensgruppe mit gleichem Versicherungsschutz in einer Polizze versichert.

Als Versicherte gelten die im Kollektiv definierten Personen (eines Vereins, einer Firma, etc., ...).

Der Versicherungsnehmer ist jedenfalls der Verein bzw. Firma, wobei dem Versicherer immer eine handlungsbevollmächtigte Person namhaft gemacht werden muss.

Eine Kollektivunfallversicherung kann abgeschlossen werden:

  • für Arbeitnehmer für Beruf und Freizeit, entweder mit fixen Versicherungssummen oder vom Jahresbezug abhängig.
  • für Arbeitnehmer für Berufs- und Wegunfälle, entweder mit fixen Versicherungssummen oder vom Jahresbezug abhängig.
  • für Arbeinehmer für Berufsunfälle, ohne Wegunfälle, entweder mit fixen Versicherungssummen oder vom Jahresbezug abhängig.
  • für Mitglieder von Vereinen
  • für Kinder, Jugendliche, Schüler und Studenten
  • für gewählte ehrenamtliche Gemeindefunktionäre
  • für Mitglieder freiwilliger Feuer- und Wasserwehren sowie freiwilliger Sanitätskolonnen.
 
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