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Betriebliche Unfallvorsorge

Eine Besonderheit in der Kollektivunfallversicherung im Bezug auf die steuerliche Handhabung stellt die betriebliche Unfallvorsorge dar.

Arbeitgeber bieten ihren Dienstnehmern, im Sinne des 3-Säulen-Prinzipes ( im Rahmen der 2. Säule),
die Möglichkeit einer privaten Unfallvorsorge als Sozialleistung an.

Gemäß § 3, Ziffer 15, Einkommensteuergesetz (ESTG) können die Prämien vom Arbeitgeber
im Sinne einer Zukunftssicherung als Betriebsausgaben (max. ¤ 300,-- pro Jahr und Mitarbeiter)
geltend gemacht werden.

Die Ansprüche aus einenm Leistungsfall erhält immer die versicherte Person.
Versicherungsnehmer ist immer der Arbeitgeber, der auch die Prämie bezahlt.

Versichert werden können immer nur definierte Gruppen
(z.B. alle Monteure, oder alle Vertreter,...) eines Unternehmens.

Diese Form der betrieblichen Vorsorge wird immer mehr Mitarbeitern angeboten und dient nicht zuletzt dazu Mitarbeiter ans Unternehmen zu binden!
Die Versicherungsverträge werden mit privaten Versicherern geschlossen und sind vom Versicherungsschutz für jede Zielgruppe individuell wählbar.

1aVersicherung.at Tip:
Bei manuellen (Zulagen) oder trinkgeldabhängigen Berufen empfiehlt sich der zusätzliche Abschluss eines Taggeldes, um einen etwaigen Verdienstentgang nach einem Unfall minimieren zu können.

(weitere Möglichkeiten zur Betrieblichen Vorsorge)

 
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