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Das Einkommensteuergesetzes § 3 Zi. 15a bietet Ihnen die Grundlage für die ertragreichste und gleichzeitig risikolose Sparform Österreichs auf der Basis des Versicherungssparens.
Aus Euro 14,20 werden Euro 25,-! (Kurz-Info als pdf)
Wie?
Der Mitarbeiter stimmt zu, dass monatlich € 25.- von seinem Bruttogehalt - also vor der Berechnung der Lohnsteuer von seinem Gehalt abgezogen werden.
Dieser Betrag wird vom Arbeitgeber direkt an die Versicherung überwiesen.
Es gibt keinen Zahlschein, keinen Bankweg - nur am Ende der Ansparzeit die Bekanntgabe des Kontos für die Auszahlung.
Ihre Vorteile:
- Steuervorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
- Keine Lohnnebenkosten für den Arbeitgeber
- Billigste Lohn-, Gehaltserhöhung
- steuerfreier Lohnbestandteil
- steuerfreie Leistungen
- Schutz der Familie - Durch die Bezugsberechtigung des Mitarbeiters ist das Kapital unverfallbar
- Senkung der Lohnnebenkosten ohne Aufwand
- Risikolose, hohe Verzinsung - ohne Anleihen, Aktien, Futures ......
Antrag als pdf
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